Bodenrichtwerte der Gemeinde Feldberg

Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Anlass der Bodenrichtwertermittlung zum 01.01.2022 ist die Grundsteuerreform. Die Bodenrichtwerte werden für die Hauptfeststellung zum 01.01.2022 für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025 benötigt.
Unter Boris-BW Bodenrichtwerte Grundsteuer B können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Flurstück und in der Regel auch die Grundstücksfläche abrufen. Sollte die Grundstücksfläche nicht hinterlegt sein finden Sie diese auch im Kaufvertrag über das Grundstück oder im Grundbuchauszug.

Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald

Die Gemeinde Feldberg ist Mitglied des gemeinsamen Gutachterausschuss Breisgau-Nord-Hochschwarzwald.
Zum 01. November 2021 hat der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald mit insgesamt 18 Mitgliedsgemeinden und Sitz der Geschäftsstelle in Kirchzarten seinen Betrieb aufgenommen. Die Gemeinde Kirchzarten hat sich mit dem Fachbereich 6 Gutachterausschuss (Geschäftsstelle) um einen weiteren Fachbereich erweitert.

Zu den Hintergründen: Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind hierfür das Baugesetzbuch (BauGB) und die Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg (GuAVO). Nach der GuAVO sind die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Innerhalb eines Landkreises können benachbarte Gemeinden die Aufgabe nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde auf Grundlage der oben aufgeführten Gesetze mit 18 Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald der gemeinsame Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald gebildet.

Gutachterausschuss Breisgau-Nord Hochschwarzwald
Hauptstraße 24
79199 Kirchzarten
Telefon: 07661/393-160
E-Mail: gutachterausschuss@kirchzarten.de
www.gutachterausschuss-bnh.de

Bodenrichtwerte zum 31.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Bodenrichtwerte der Gemeinde Feldberg zum 31.12.2020 nicht für die Grundsteuerreform anzuwenden sind!