Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an Parteien oder Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können eine Gruppenauskunft, beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre oder z.B. über 65 Jahre alt sind, aus dem Melderegister erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in folgender Bekanntmachung (73 KB).