Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Ausschreibung zum Jahresprogramm 2025

Klimaschutz und Klimaanpassung weiterhin im Fokus der Förderung

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt die Ausschreibung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Jahresprogramm 2025 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, bekannt. Neben dem Grundziel des ELR, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden zu unterstützen, stehen weiterhin Klimaschutz und Klimaanpassung im Mittelpunkt des Programms, um den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen und den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem investive Vorhaben, die zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen sowie lebendige Ortskerne bewahren und beliebte Treffpunkte im Dorf schaffen.

Im Fokus steht dabei die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur dann förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material, zum Beispiel Hol, besteht. Ist dieses Kriterium nachweislich erfüllt, wird ein Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Ein Maßnahmenbeginn vor Programmentscheidung ist förderschädlich.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 einzureichen.
Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird empfohlen. Diese legt meist einen früheren Abgabetermin fest, um eingegangene Anträge vor Einreichung zu prüfen.

Bei Fragen rund um das Förderprogramm steht Ihnen das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gerne zur Verfügung: Im Internet unter www.lkbh.de/elr oder direkt telefonisch unter 0761 2187-5317 oder 0761 2187-5302

Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und Antragsverfahren finden Sie hier oder hier.